OGH 13.04.1999, 3Ob616/83
OGH 13.04.1999, 3Ob616/83
Rechtssätze
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Normen | |
RS0107070 | § 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (Eintragung einer Konkurrenzklausel). |
Norm | ZPO §503 Z4 E4c2 |
RS0043417 | Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung. |
Norm | ZPO §503 Z4 E4c2 |
RS0043358 | Der OGH kann Urkunden nicht selbständig unabhängig von den übrigen Beweismitteln würdigen. Eine selbständige Würdigung wäre nur dann möglich, wenn Urkunden, deren Richtigkeit und Echtheit unbestritten ist, das einzige Beweismittel bilden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0107070 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAG-20340