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OGH 13.04.1999, 3Ob616/83

OGH 13.04.1999, 3Ob616/83

Rechtssätze


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Normen
RS0107070
§ 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (Eintragung einer Konkurrenzklausel).
Norm
RS0043417
Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung.
Norm
RS0043358
Der OGH kann Urkunden nicht selbständig unabhängig von den übrigen Beweismitteln würdigen. Eine selbständige Würdigung wäre nur dann möglich, wenn Urkunden, deren Richtigkeit und Echtheit unbestritten ist, das einzige Beweismittel bilden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0107070
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAG-20340