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SWK 3, 20. Jänner 2026, Seite 97

Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2025

Aktuelles auf einen Blick

Christina Grassl, Bernhard Kuder, Alexandra Pleininger, Dietlind Schwab und Annemarie Shepherd-Krammer

Das BMF hat am den diesjährigen Wartungserlass der UStR, 2025-0.986.432, BMF-AV 2025/176, veröffentlicht.

Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025), BGBl I 2025/7, und das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025), BGBl I 2025/25, aufgenommen, Fachinformationen des BMF eingearbeitet und Aussagen der UStR zu überholten Rechtslagen gestrichen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen des Wartungserlasses erläutert.

1. Leistungsaustausch

In Rz 8 UStR wurden das Credidam, C-179/23, betreffend die Steuerbarkeit der Verwertung von Urheberrechten verwandten Schutzrechten eingearbeitet und Aussagen aus der Fachinformation des BMF zur handling fee iZm dem Einwegpfandsystem aufgenommen. So stellen die in § 10 Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl II 2023/283, beschriebenen Tätigkeiten steuerbare sonstige Leistungen dar, und die handling fee (§ 12 der zitierten Verordnung) ist demgemäß als Entgelt für den Aufwand der Rücknahmeverpflichteten zu beurteilen.

In Rz 15 UStR wurde das rhtb: projekt gmbh, C‑622/23, eing...

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