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SWK 3, 20. Jänner 2026, Seite 62

Die steuerlichen Neuerungen 2026

Umwidmungszuschlag - befristete IFB-Erhöhung - Wahlrecht bei fiktiven Anschaffungskosten - Ausweitung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale - Erhöhung des Pendlereuros - teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung - Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen - Steuerschuld aufgrund der Rechnung nur zwischen Unternehmern - kein Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien - Verschärfungen in der Grunderwerbsteuer - Anhebung von Stiftungseingangssteuer(äquivalent) - Erhöhung der Umsatzerlösgrenze für die Zuständigkeit des FAG - Erweiterung der verpflichtenden elektronischen Zustellung - höhere Umsatzgrenze für Belegerteilung und Registrierkassenpflicht - Erweiterung des Verkürzungszuschlags - Straftatbestandserweiterung bei zu Unrecht erklärten Verlusten - motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Kfz - NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge - NoVA-Vergütung bzw NoVA-Verminderung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Anhebung bzw Ausweitung der Tabaksteuer - Senkung der Elektrizitätsabgabe - Beleglotteriegesetz

Birgit Reiner und Jürgen Reiner

Auch im Jahr 2026 kommen etliche steuerliche Neuerungen auf uns zu. Dieser Beitrag zum Jahreswechsel stellt diese überblicksmäßig dar.

Überblick

Der dringende Budgetkonsolidierungsbedarf bedingte bereits im März 2025 erste Reaktionen der neuen Bundesregierung. Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025, BGBl I 2025/7) wurden dann die ersten abgabenrechtlichen Schritte zur Reduktion des Budgetdefizits gesetzt, welche größtenteils bereits mit in Kraft traten. Weitere wesentliche Konsolidierungsschritte für die Jahre 2025 und 2026 wurden im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 Teil II (BSMG 2025 II, BGBl I 2025/20) beschlossen, dem folgten zeitnah ein Mix aus Sanierungs- und Entlastungsmaßnahmen mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG 2025, BGBl I 2025/25) und mit BGBl I 2025/26 ua Änderungen des Normverbrauchsabgabegesetzes und der Reisegebührenvorschrift sowie im Herbst 2025 mit BGBl I 2025/79 ein „Sofortpaket“ zur Ankurbelung der Konjunktur, mit dem der Investitionsfreibetrag befristet erhöht wurde. Zum Jahresausklang wurden dann noch das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025, BGBl I 2025/97) und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025, gegliedert in drei Teile - Teil Steuern (BBKG 2025 Teil Steuern, BGBl I 2025/98), ...

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