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VwGH 19.06.1981, 1159/80

VwGH 19.06.1981, 1159/80

Rechtssatz


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Normen
BauRallg impl;
ROG Tir 1972 §15 Abs2;
RS 1
Bei einer Widmung als "Freiland" (oder Fehlen einer Widmung: E 0105/75 und 2141/77) sind nicht nur solche Gebäude zulässig, die für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, sondern alle die einem solchen dienen. Auch Wohnungen und Wohnräume müssen nicht etwa für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe notwendig sein, sie müssen nur zu einem solchen gehören (hier: Almhütte).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001159.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAG-19131