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Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025 § 10. Übergangs- und Schlussbestimmungen, LGBl. Nr. 82/2025, gültig ab 14.11.2025

§ 10. Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplans, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2021), LGBI. Nr. 37/2021, außer Kraft.

(3) Für Flächenwidmungspläne, Teile von Flächenwidmungsplänen sowie deren Änderungen, die vor dem gemäß § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 im Gemeinderat beschlossen wurden, gelten die Bestimmungen der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2021, LGBl. Nr. 37/2021.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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SAAAG-18990