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Keine fiktive Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes
iFamZ 2021/147
Im Einzelfall kann auch die besondere Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, die durch die COVID-19-Pandemie bedingt ist, bei der Beurteilung, ob dem Kind am Scheitern einer angemessenen Ausbildung oder Berufsausübung ein Verschulden trifft, zu berücksichtigen sein.