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Grenzüberschreitende Entsendung von Ausländern nach Österreich
Neuerungen durch die EuGH-Rechtsprechung
Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich spielt insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings eine Rolle, ist aber – sofern es sich um ausländische Arbeitnehmer handelt – auch für das Recht der Ausländerbeschäftigung von Relevanz. Dabei knüpfen sowohl das AuslBG als auch das AVRAG an den unionsrechtlichen Entsendebegriff an. Dies führt allerdings zu teils identischen, teils aber auch unterschiedlichen Problemen in beiden Gesetzen.
1. Einleitung
§ 18 AuslBG regelt die Beschäftigung von betriebsentsandten Ausländern nach Österreich. Dabei wird zwischen der Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber mit Betriebssitz außerhalb des EWR (§ 18 Abs 1 bis 11 AuslBG) und innerhalb des EWR (§ 18 Abs 12 AuslBG) unterschieden. Letztere Fallkonstellation ist hier deshalb von Interesse, weil sie Erleichterungen gegenüber anderen Formen der Ausländerbeschäftigung enthält. Als betriebsentsandte Ausländer gelten in diesem Zusammenhang solche Ausländer, die von einem ausländischen Arbeitgeber ohne einen Betriebssitz im Inland – zur Erfüllung einer von ihrem ausländischen Arbeitgeber gegenüber dem inländischen Besteller übernommenen Verpflichtung – beschäftigt werden. Die Bestimmung wirft daher die Frage nach ihrer Reichw...