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Unterhalt in Höhe der Luxusgrenze
iFamZ 2021/144
Eine Erhöhung des vom Vater zu leistenden Geldunterhalts auf das Zweieinhalbfache des Regelbedarfs bewegt sich in dem von der höchstgerichtlichen Rsp gezogenen Rahmen. In diesem Zusammenhang ist ohne Belang, ob der 2001 geborene Sohn nach Abschluss seines Studiums in der Lage sein wird, ein Einkommen in dieser Höhe zu erzielen.