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iFamZ 4, August 2020, Seite 274

„Wege des Austausches und des gemeinsamen Nachdenkens finden, ohne dass sich jemand angegriffen fühlen muss“

Werner Leixnering

„Grundsätzlich möchte ich sehr begrüßen, dass man sich jetzt thematisch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Lage der Bewohner*innen auch mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt, weil der Eindruck besteht, dass die ursprüngliche Gesetzeswerdung doch stark im Zusammenhang mit dem Gebiet der Erwachsenenpsychiatrie stand. Nun ist darauf zu verweisen, dass Kinder- und Jugendpsychiatrie ein eigenes psychiatrisches Fachgebiet ist, bei welchem der Entwicklungsaspekt von Menschen im Vordergrund steht. Dieser stellt somit eine wichtige Basis dafür da, nunmehr die bestehenden Fragen hinsichtlich der Verabreichung von Medikamenten in der Kinder– und Jugendpsychiatrie zu betrachten.“ So wörtlich Leixnering in einem im Juli 2020 geführten Interview. Im Folgenden soll das Gespräch, das telefonisch geführt wurde, wörtlich wiedergegeben werden.

iFamZ: Inwiefern kann die Verabreichung von Medikamenten an Kinder und Jugendliche eine Freiheitsbeschränkung darstellen? Was ist Kindern und Jugendlichen eventuell aufgrund der medikamentösen Wirkung nicht mehr oder weniger möglich? Inwiefern schränkt sich ihre Bewegungsfreiheit ein?

Werner Leixnering: Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass bei Kindern ...

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