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IRZ 9, September 2016, Seite 356

Abgrenzung IFRS 2 versus IAS 19 bei der Bilanzierung von erfolgsorientierten Mitarbeitervergütungen

Der Fall – die Lösung

Dominik Konold und Tobias Schittenhelm

1. Vorbemerkung

Nach einem Rückgang infolge der Finanzmarktkrise erfreut sich die erfolgsorientierte Mitarbeitervergütung in den vergangenen Jahren wieder zunehmender Beliebtheit in der Unternehmenspraxis. Als Gründe dafür lassen sich u.a. die Zunahme der IPO-Tätigkeit in jüngster Vergangenheit sowie die allgemeine Suche nach einer optimalen Mitarbeitervergütung – unter den Nebenbedingungen einer Maximierung der Incentivierung sowie einer Minimierung der Ertrags- und Steuerlast – identifizieren.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung gewinnt die Abbildung erfolgsorientierter Mitarbeitervergütungen in der Bilanzierungspraxis zunehmend an Bedeutung. Komplexe Fragestellungen zeigen sich in der Praxis insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung des jeweiligen Sachverhalts zwischen

„Leistungen an Arbeitnehmer” gemäß IAS 19 und

„Anteilsbasierter Vergütung” gemäß IFRS 2.

Grundsätzlich ist der IAS 19 von Arbeitgebern bei der Bilanzierung sämtlicher Leistungen an Arbeitnehmer anzuwenden. Explizit vom Anwendungsbereich ausgenommen sind gemäß IAS 19.1 Leistungen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 2 fallen. Demnach ist im Rahmen der Klassifizierung zunächst zu prüfen, ob der jeweilige Sachverhalt ...

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