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ASoK 8, August 2019, Seite 316

V. Zusammensetzung der Alterssicherungskommission

Doris Seier

Durch das bereits aus dem Jahr 2017 stammende Alterssicherungskommissions-Gesetz wurde die vormalige Pensionssicherungskommission durch die Alterssicherungskommission als ein deutlich verkleinertes Expertengremium ersetzt. Die Alterssicherungskommission hat (wie zuvor die Pensionssicherungskommission) die Aufgabe, ein jährliches Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung und über die Entwicklung der Kosten im Bereich der Beamtenpensionen für die nächsten fünf Jahre zu erstellen. Zudem soll sie alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems und der Beamtenpensionen vorlegen. Obwohl die Regelungen über die Alterssicherungskommission bereits mit in Kraft getreten sind, hat sie sich bislang noch nicht konstituiert.

Mit Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird, kundgemacht in BGBl I 2019/67, wurde die Zusammensetzung der Alterssicherungskommission adaptiert. Es entfallen die bislang für die vier Regierungsexperten vorgesehenen Bestimmungen über das Teilstimmrecht (BKA und BMF) bzw die bloß beratende Funktion (v...

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