Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

6. Reihe von Gestaltungen

„Besteht eine Steuergestaltung aus einer Reihe von Gestaltungen, gilt sie als grenzüberschreitende Steuergestaltung, wenn mindestens ein Schritt oder Teilschritt der Reihe grenzüberschreitend im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 ist; in diesem Fall hat die Mitteilung nach Absatz 1 die gesamte Steuergestaltung zu umfassen.“

58

Überblick. Nach § 138d Abs. 2 Satz 2 AO sollen Steuergestaltungen, die aus einer Reihe von Gestaltungen bestehen, bereits als grenzüberschreitende Steuergestaltungen gelten, wenn mindestens ein Schritt oder Teilschritt der Reihe grenzüberschreitend i.S.d. § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO ist. In der Rechtsfolge ist die gesamte Steuergestaltung in der Mitteilung zu erfassen. Die Regelung des § 138d Abs. 2 Satz 2 AO ist mit großen Unsicherheiten verbunden. Dies betrifft insbesondere die Frage, wann eine Reihe von Gestaltungen vorliegt, was als Schritt bzw. Teilschritt dieser Reihe gilt und was eine Mitteilung zu umfassen hat.

59

Reihe von Gestaltungen. Weder der Gesetzeswortlaut noch die Begründung lassen klar erkennen, was konkret unter einer Reihe von Gestaltungen zu verstehen ist. Erforderlich ist offenbar, dass mehrere...

Daten werden geladen...