Außensteuerrecht
2025
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3. Entwicklungen auf EU-Ebene
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Frühe Entwicklungen. Bereits im Jahr 1977 wurde auf europäischer Ebene die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern vereinbart, die durch „Praktiken der Steuerhinterziehung und Steuerflucht über die Grenzen“ und Verstößen „gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit“ motiviert war. Hiernach sollten sich die zuständigen Behörden u.a. im Einzelfall auf Ersuchen sowie und ohne vorheriges Ersuchen regelmäßig (automatisch) Auskünfte erteilen, die für die zutreffende Festsetzung der Steuern vom Einkommen und vorn Vermögen geeignet sein können. Die solchermaßen legitimierte Kooperation wurde in den folgenden Jahrzehnten kontinuierlich ausgebaut , was im Jahr 2011 in der sog. Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation, „DAC“) mündete.
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Entwicklung zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie. Im Zuge der allgemeinen Bestrebungen, die Transparenz in Steuersachen zu erhöhen, hatte die EU-Kommis S. 7 sion bereits frühzeitig Offenlegungsverpflichtungen für Steuer...