Außensteuerrecht
2025
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8. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. (zu BT-Drucks. VI/3537)
8
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II. Einzelbemerkungen
Artikel 1 - Außensteuergesetz (AStG)
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zu § 20 AStG
Absatz 1, der die erstmalige Anwendung der Vorschriften regelt, war gegenüber dem Regierungsentwurf aus Zeitablauf- und Verfassungsgründen zu ändern. Die Vorschriften des Gesetzes finden Anwendung
für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer ab 1972
für die Vermögensteuer ab
für die Erbschaftsteuer vom Inkrafttreten des Gesetzes ab.
Einen Vorschlag der Bundesregierung, für § 6 eine Rückwirkung für das Jahr 1971 vorzusehen, hat der Ausschuß abgelehnt.
S. 4
Der neue Absatz 3 behandelt die Frage, wie die Bilanz der Basisgesellschaft bei Eintritt in die deutsche Besteuerung erstellt werden muß. Die Bewertung der Wirtschaftsgüter ist so vorzunehmen, wie wenn seit ihrer Übernahme durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären.
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