Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Verrechnungspreismethoden und Methodenauswahl (Abs. 3 Satz 5)
... 5Der Fremdvergleichspreis ist grundsätzlich nach der im Hinblick auf die Vergleichbarkeitsanalyse und die Verfügbarkeit von Werten zu vergleichbaren Geschäftsvorfällen voneinander unabhängiger Dritter am besten geeigneten Verrechnungspreismethode zu bestimmen. ...
1. Vorbemerkung
724
Regelungsgegenstände. § 1 Abs. 3 Satz 5 regelt (i) die Bestimmung des Fremdvergleichspreises durch Anwendung einer international anerkannten Verrechnungspreismethode, wobei der Gesetzgeber auf die Durchführung eines konkreten Fremdvergleichs Bezug nimmt, sowie (ii) das Auswahlkonzept für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall anzuwendenden Verrechnungspreismethode. Letzteres ist in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der OECD-Leitlinien gesetzlich geregelt. Hiernach ist die bezogen auf den konkreten Einzelfall „am besten geeignete Verrechnungspreismethode“ anzuwenden. Während § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F. bisher allein die Standardmethoden, d.h. die Preisvergleichsmethode ( Rz. 731 ff.), die Wiederverkaufspreismethode ( Rz. 741 ff.) und die...