Außensteuerrecht
2025
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7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)
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Die Pflicht zur Auskunftserteilung, die diese Vorschrift enthält, ist in der Neuformulierung von Absatz 1 sachgerecht auf die Fälle der §§ 5 und 15 ausgedehnt worden. Die Vorschrift ist außerdem klarer und einfacher gefasst worden.
Nach Absatz 2 des Regierungsentwurfs war bei Schätzungen mangels anderer geeigneter Grundlagen als Anhaltspunkt von den Anschaffungskosten auszugehen. Um klarzustellen, dass eine Schätzung an Änderungen der Ertragskraft nicht vorbeigehen kann, nimmt die Neufassung auf den gemeinen Wert der Anteile Bezug.
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