Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Voraussetzungen der Auskunftspflicht (Absatz 1 Satz 1)
1. Verknüpfung mit der Hinzurechnungsbesteuerung
Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 5 und 7 bis 15 ...
15
Bezug zu §§ 5 und 7-15. § 17 Abs. 1 bezieht sich nur auf die Sachverhaltsermittlungen bei zwischengeschalteten Gesellschaften (§ 5), bei Zwischengesellschaften (§§ 7-14) und bei Familienstiftungen (§ 15). Damit ist klargestellt, dass § 17 Abs. 1 keine für das gesamte AStG oder gar für das gesamte Außensteuerrecht geltende Vorschrift ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in den Fällen der §§ 1-4 und 6 den Stpfl. keine erhöhten Mitwirkungspflichten bzgl. der Sachverhaltsaufklärung treffen. Die Mitwirkungspflichten bei der Sachverhaltsaufklärung folgen nur aus anderen Vorschriften, und zwar für die Fälle des § 1 aus § 16 und für die Fälle der §§ 2-4 und 6 aus §§ 90 ff. AO. Da die §§ 90 ff. AO auch für die Fälle der §§ 5 und 7-15 gelten, muss zusätzlich das Verhältnis der §§ 90 ff. AO zu § 17 Abs. 1 beleuchtet werden (s. dazu Rz. 13).
16
Differenzierung zwischen § 5, §§ 7-14 und § 15. Die Verweisung auf die §§ 5 und 7-15 erfährt allerdings eine gewisse Eins...