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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

II. Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen

1. Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung?

(2) Der Steuerpflichtige ...

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Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 16 Abs. 2 ist der Steuerpflichtige verpflichtet, der die Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder von Betriebsausgaben oder Werbungskosten verlangt (vgl. Rz. 18-20). In Betracht kommen Steuerpflichtige i.S. des § 33 AO. Unter den Begriff fällt dagegen nicht der ausländische Geschäftspartner, zu dem die offenzulegenden Beziehungen bestehen. Dem ausländischen Geschäftspartner kann deshalb keine eidesstattliche Versicherung abverlangt werden. Dies gilt selbst dann, wenn ausländischer Geschäftspartner eine Zwischengesellschaft i.S. der §§ 7 ff. ist.

... hat ...

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Das Wort „hat“ ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass das FA von dem Steuerpflichtigen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erzwingen kann (vgl. § 95 Abs. 6 AO). Vielmehr steht es dem Steuerpflichtigen frei, ob er eine solche Erklärung abgeben will oder nicht. Verweigert der Steuerpflichtige die Abgabe einer eidess...

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