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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

I. Grundtatbestand und Rechtsfolge (Abs. 1)

1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen

„(1) 1Vermögen ...“

101

Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt und die Einkünfte S. 45 zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen. Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die Besteuerung des Vermögens und der Einkünfte getrennt aus. Da jedoch in Deutschland für die Zeit ab dem keine VSt mehr erhoben wird, geht die Vermögenszurechnung gem. § 15 Abs. 1 seit dem insoweit ins Leere. Seither steht die Frage im Raum, welcher Sinn einer solchen Zurechnung noch zukommt. Man könnte daran denken, die Vermögenszurechnung nach § 15 auf die ESt durchschlagen zu lassen. Vermögensgegenstände bilden in vielfacher Hinsicht die Grundlage für die Erzielung von Einkünften. Deutlich wird dies bei einer Regelung wie in § 20 Abs. 5 EStG. Danach erzielt der Anteilseigner die Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG. Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG ist jedoch...

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