Außensteuerrecht
2025
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II. Allgemeine Erläuterungen
1. Zweck und Inhalt der Regelung
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Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder „in das Inland zurückzuführen“ (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm erreicht, „diese Stiftungsvermögen steuerlich richtig zu erfassen“ (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Der Fokus der Vorschrift auf die Beeinflussung internationaler Kapitalströme ist im Laufe der Zeit verloren gegangen: Der Gesetzgeber des JStG 2009 erwähnt nur noch ein steuerbezogenes Motiv (Herstellung einer gleichmäßigen Besteuerung). Gleiches gilt für die Rechtsprechung (Bekämpfung von Steuerflucht und Steuervermeidung) , ohne dass sie das Motiv auf Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen verengen würde. Heute bezweckt die Norm daher, Steuervermeidungsstrategien zu behindern, die auf der Verlagerung von Einkünften und Vermöge...