Außensteuerrecht
2025
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II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)
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. . . so sind . . . die Einkünfte der Untergesellschaft, die einer
niedrigen Besteuerung unterlegen haben, zuzurechnen, . . .
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Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw. 2001/02 der Untergesellschaft unterliegen im Grundsatz alle Einkünfte der Untergesellschaft der Zurechnung. Man muss die Gesetzesänderung im Zusammenhang mit § 14 Abs. 2 nF sehen, weil bei der Beteiligung einer Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG grundsätzlich alle niedrig besteuerten Einkünfte der REIT-AG zugerechnet werden sollen. Dem Stpfl. wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, den Aktivitätscharakter der Einkünfte (teilweise) nachzuweisen. Wegen der möglichen EG-Rechtswidrigkeit der Neuregelung wird auf Anm. 26 f. verwiesen. ...