Außensteuerrecht
2025
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I. Entstehungsgeschichte des § 1
1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1
1
Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gesetzgebers, unangemessene Gewinnverlagerungen durch nicht fremdüblich vereinbarte Preise zu unterbinden, begleitet das deutsche Ertragsteuerrecht fast seit seiner Entstehung. Die Konzeption des heute bekannten § 1 steht gewissermaßen am Ende der Entstehungsgeschichte des Maßstabs des Fremdverhaltens („Dealing-at-arm's-length-Grundsatz“) als Vergleichsmaßstab für die Angemessenheit vereinbarter Verrechnungspreise, um die Verlagerung von Einkünften in das Ausland zu vermeiden; die Vorschrift soll Art. 9 Abs. 1 OECD-MA in nationales Recht umsetzen (vgl. Rz. 17.2). Seit der Implementierung des AStG im Jahr 1972 wurde ...