Außensteuerrecht
2025
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II. Rechtsfolge
Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 sind Einkünfte eines maßgebenden Wirtschaftsjahres im Sinne des § 7 Abs. 2, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, ...
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Rechtssystematische Stellung des § 9. § 9 knüpft an § 7 Abs. 1 an. Er setzt die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen sowie das Erzielen von niedrig besteuerten Zwischeneinkünften aus passivem Erwerb durch die ausländische Gesellschaft voraus (vgl. Vor §§ 7-14 AStG Rz. 103). Rechtsfolgemäßig schließt die Vorschrift Einkünfte aus passivem Erwerb von der Hinzurechnung aus. Die Anwendung von § 9 setzt demnach im konkreten Einzelfall voraus, dass die Tatbestandsmerkmale der §§ 7 und 8 geprüft und bejaht worden sind. Fehlt es z.B. an der erforderlichen Beherrschung i.S. von § 7 Abs. 2, so sind die Grundvoraussetzungen für eine Hinzurechnungsbesteuerung mit der Folge nicht gegeben, dass man zu der logisch nachrangigen Prüfung von § 9 gar nicht kommen kann. Entsprechendes gilt, wenn die Einkünfte aus passivem ...