Außensteuerrecht
2025
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I. Entstehungsgeschichte
1. Außensteuerreformgesetz
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1. und 2. RefE. Die Freigrenzenregelung des § 9 stammt bereits aus dem AStG in seiner ursprünglichen Fassung v. . Die Freigrenze bei gemischten Einkünften war allerdings im 1. RefE v. noch nicht vorgesehen. Der Gedanke einer entsprechenden Freigrenze tauchte erstmals im 2. RefE vom März 1971 auf. Bereits nach dieser Fassung bezog sich die Freigrenze auf die nicht vom Hinzurechnungsbetrag ausgenommenen Einkünfte, d.h. auf die Zwischeneinkünfte i.S. der §§ 7, 8 (und damals noch § 14 a.F.), soweit sie nicht gem. § 13 a.F. von der Hinzurechnungsbesteuerung auszunehmen waren. Anders als die letztlich in Kraft getretene Gesetzesfassung stellte die Bestimmung ursprünglich nicht auf die Verhältnisse beim inländischen Anteilseigner einer ausländischen Gesellschaft, sondern nur auf die Verhältnisse bei der ausländischen Obergesellschaft ab. Danach hätte also nicht berücksichtigt werden können, wenn ein inländischer Anteilseigner gleichzeitig an mehreren ausländischen Obergesellschaften beteiligt ist und seine pass...