Außensteuerrecht
2025
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5. BdF, Schr. v. - IV C 5 - S 1351 - 12/76, StEK AStG § 7 Nr. 1
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage, ob die Tätigkeit einer konzerneigenen, nur Konzernzwecken dienenden Versicherungsgesellschaft (sog. „captive“) in niedrig besteuernden Gebieten zu Einkünften führt, die der Zugriffsbesteuerung nach §§ 7 ff. HStG unterliegen, wie folgt Stellung genommen:
Die Anteile derartiger rechtlich selbständiger Gesellschaften werden vollständig von den Unternehmen einer Firmengruppe bzw. eines Konzerns gehalten. Sie versichern ausschließlich Risiken konzernzugehöriger Unternehmen. Die Tätigkeit innerhalb des Konzerns ist, auch wenn Rückversicherungen mit konzernfremden Unternehmen (unabhängigen Dritten) abgeschlossen werden, kein Betrieb eines Versicherungsunternehmens i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG (vgl. auch Tz. 8.13.3 meines Einführungsschreibens v. zum AStG). Sie dient dem bloßen Risikoausgleich innerhalb des Konzerns. Im Inland würde die Tätigkeit derartiger Gesellschaften nicht der Vers...