Außensteuerrecht
2025
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II. Rechtsfolgen
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Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung - Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1-4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1-4 (Rz. 89 ff.) und niedrige S. 87 Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) - erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital steuerpflichtig. Diese Rechtsfolge wird in § 10 Abs. 1 konkretisiert, wonach die nach § 7 Abs. 1 steuerpflichtigen Einkünfte beim Steuerpflichtigen als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen sind. Nach § 10 Abs. 2 gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der Hinzurechnungsbetrag gilt in dem Veranlagungszeitraum als zugeflossen, in dem das maßgebende Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft endet (§ 10 Abs. 2). Es besteht ein Widerspruch insoweit, als nach § 7 Abs. 1 die von der Zwischengesellschaft erzielten und n...