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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

8. — DOK 2019/0995000 (Folgen des Wächtler, C-581/17), BStBl. I 2019, 1212

8

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhang I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom (ABl. 2002, L 114, Seite 6) zu beachten ist, wie folgt anzuwenden:

Abweichend von § 6 Absatz 4 Satz 1 AStG ist eine Stundung auf Antrag des Steuerpflichtigen

  • a) in fünf gleichen Jahresraten vorzunehmen, die nach § 234 AO zu verzinsen sind,

  • b) ohne dass es auf eine erhebliche Härte bei alsbaldiger Einziehung ankommt und

  • c) ohne Sicherheitsleistung, es sei denn, der Steueranspruch erscheint — zum Beispiel mangels Beitreibungshilfe — gefährdet.

Hinweis: Dieses BMF-Schreiben wurde durch

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