Außensteuerrecht
2025
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I. Vorbemerkungen
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Relevanz. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland sind die lokalen Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte und erweitert unbeschränkte und damit im Umkehrschluss auch für die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in niedrig besteuernden Gebieten sind zusätzliche Voraussetzungen für das Eingreifen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Schließlich setzt die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG als Regeltatbestand die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes voraus. Die Begriffe „Wohnsitz“ und „gewöhnlicher Aufenthalt“ stellen deshalb Grundpfeiler bei der Anwendung vor allem der §§ 2-6 AStG dar. Daneben haben die Regelungen zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt vor allem Bedeutung im Kindergeldrecht. Ein großer Teil der Rspr., die für das folgende ABC ausgewertet wurde, entstammt Streitigkeiten um Kindergeld. Diesen Umstand gilt es bei der Analyse von Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen, da die Gerichte bisweilen in Kindergeldsachen eine deutlich engere Auslegung der Begriffe „Wohnsitz“ und „gewöh...