Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

3. Satz 2

a) Allgemeines

184

Allgemeiner Regelungszweck. § 5 Abs. 1 Satz 2 sieht vor, dass unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 die Vermögenswerte der ausländischen Gesellschaft, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte wären, im Fall des § 4 dem Erwerb entsprechend der Beteiligung zuzurechnen sind. Dadurch soll insbes. verhindert werden, dass die erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht des § 4 dadurch unterlaufen wird, dass Vermögen mit inländischem Bezug, welches nicht die Voraussetzungen von § 121 BewG erfüllt (sog. „erweitertes Inlandsvermögen“), auf eine ausländische Gesellschaft übertragen wird. Damit ergänzt die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 primär die erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht des § 4. Der Durchgriff durch eine ausländische Gesellschaft ist für erbschaftsteuerliche Zwecke im Übrigen nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich (vgl. zB R 4 Abs. 3 Satz 6 ErbStR für Missbrauchsfälle).

185

Erweiterter Regelungszweck. Anders als im Rahmen der Einkommensteuer kennt die Erbschaftsteuer eine erweitert unbeschränk...

Daten werden geladen...