Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Entstehungsgeschichte
1
Gesetzgebungsgeschichte. Wie § 2 gehört auch § 4 zu den seltenen Steuernormen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehr geändert wurden als in der Folgezeit. Im 1. RefE war die Vorschrift noch parallel zu § 2 konzipiert. Der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht sollte das Vermögen unterliegen, welches nicht als Auslandsvermögen (i.S. des damaligen § 9 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG 1959, heute § 121 BewG) anzusehen ist. Bereits im 2. RefE erfolgte eine Änderung der Konzeption insoweit, als das über die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus erfasste Vermögen nunmehr darüber definiert wird, dass seine Erträge als nicht-ausländische Einkünfte der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 unterliegen. Bemerkenswert ist ferner die Entwicklung des persönlichen Anwendungsbereichs der Regelung durch die verschiedenen Entwürfe bis hin zur verabschiedeten Gesetzesfassung: Während nach dem 1. RefE Erwerbe von einem als erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtigen Erblasser (nicht aber Schenker!) oder durch einen erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtigen Erwerber der...