Außensteuerrecht
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
1. Inhalt, Zweck und Systematik der Vorschrift
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§ 2 im System des AStG. §§ 2-5 betreffen die Besteuerung von natürlichen Personen, die früher einmal in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, es jetzt aber nicht mehr sind („Auswanderer“, „Wegzügler“); Personen, die auch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden nach Sinn und Regelungszusammenhang (vgl. § 2 Abs. 6) nicht erfasst. Mit der Aufgabe ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 1 Abs. 1 EStG) scheiden sie aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus und unterliegen in der Zukunft nur noch mit ihren im Katalog des § 49 Abs. 1 EStG umschriebenen Einkünften einer deutschen Besteuerung (beschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG). Unter bestimmten Voraussetzungen wird ihre beschränkte Einkommensteuer- (§§ 2 und 5) und Erbschaftsteuerpflicht (§§ 4 und 5) über die Regelungen des § 49 EStG bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG hinaus erweitert. Dabei regelt § 2 einerseits die erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, bestimmt aber andererseits den personellen Anwendungsbereich der erweiterten Erbschaftsteuerpflicht (§ 4). § 5 ergänzt beide Vorschriften im Hinblick auf ...