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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Ausnahme bei mindestens einjähriger Haltedauer (Satz 2)

„(4) ... 2Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 bei Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.“

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Einjährige Haltedauer zum Zuflusszeitpunkt. Nach § 50j Abs. 4 Satz 2 EStG sind die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j Abs. 1 Satz 1 EStG nicht zu beachten, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge (s. Rz. 58) zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge seit mindestens einem Jahr „wirtschaftlicher Eigentümer“ der Aktien oder Genussscheine war, aus denen die betreffenden Kapitalerträge erzielt wurden. Diese Regelung findet sich ebenfalls in der Schwestervorschrift des § 36a EStG (vgl. Rz. 15), im dortigen Abs. 5 Nr. 2. Ebenso wie im Rahmen des § 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers hier im Sinne der Zuordnung der Wertpapiere nach § 39 AO zu verstehen (s. Rz. 61).

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Verhältnis zur Mindesthaltedauer. Die Ausnahme des § 50j Abs. 4 Satz 2 EStG ergänzt die Entlastungsvoraussetzung der Mindes...

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