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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Ausschluss der DBA-Steuersätze ab 15 % (Satz 1 Nr. 1)

„(4) 1Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn

  • 1. die Steuer auf die dem Antrag zu Grunde liegenden Kapitalerträge nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 15 Prozent des Bruttobetrags der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 2 unterschreitet und

...“

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Nur Anwendung auf DBA-Entlastungen unter 15 % Reststeuersatz. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG wird gemäß seinem Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 dadurch beschränkt, dass der im Erstattungsverfahren des § 50d Abs. 1 EStG geltend gemachte DBA-Entlastungsanspruch (s. Rz. 47 und 54) eine Reduzierung des Steuersatzes auf unter 15 % des Bruttobetrags der Kapitalerträge vorsehen muss. Dadurch sind von den zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG keine DBA-Entlastungsansprüche erfasst, die lediglich zu einer Ermäßigung des Steuersatzes auf 15 % oder einen noch höheren Steuersatz dieses Bruttobetrags berechtigen. Die Bezugnahme auf den Bruttobetrag entspricht dem OECD-MA und der deutschen DBA-Verhandlungsgrundlage.

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