Außensteuerrecht
2025
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2. Verhältnis zum Verfassungsrecht
a) Treaty Override
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Verfassungsrechtlich ggf. zulässiges Treaty Override. § 50 i Abs. 1 Satz 1 EStG enthält ein sog. Treaty Override. Dies bringt die Formulierung zum Ausdruck, dass in den Fällen des § 50 i die Inlandsbesteuerung „ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ vorzunehmen ist. Der erste BFH-Senat ist - entgegen seiner früheren Rechtsauffassung - davon überzeugt, dass ein Treaty Override nicht mit geltendem Verfassungsrecht vereinbar ist. Der BFH stütz seine Rechtsauffassung darauf, dass durch ein Treaty Override gegen Völkervertragsrecht („pacta sunt servanda“) verstoßen wird, das nach der Spruchpraxis des BVerfG verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Vor diesem Hintergrund sei Art. 59 Abs. 2 GG, wodurch ein DBA in innerstaatliches Recht mit dem Rang eines Bundesgesetzes transformiert wird, dahingehend zu deuten, dass der deutsche Gesetzgeber seine Normsetzungskompetenz (Aufhebung und Änderung von Gesetzen) einbüßt, insoweit völkerrechtlich bindende Vertragsinhalte bzw. abkommensrechtliche Regelungskreise betro...