Außensteuerrecht
2025
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I. Entstehungsgeschichte
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Gescheitertes JStG 2013. Auslöser der Debatte über die Einführung von § 50 i war die Rspr. des BFH, wonach entgegen der früheren Verwaltungsauffassung eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG mit ausländischen Gesellschaftern keinen abkommensrechtlich gesicherten Anspruch Deutschlands zur umfassenden Besteuerung des inländischen Betriebsvermögens und der inländischen Einkünfte der Personengesellschaft ermöglicht (vgl. Anm. 8 ff.). Im Dezember 2012 wurde § 50 i erstmals vom Vermittlungsausschuss im Rahmen der Verhandlungen über ein JStG 2013 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, womit ein Besteuerungsrecht Deutschlands im Sinne der seinerzeitigen Praxis der Finanzverwaltung unilateral gesichert werden sollte. Der Einigungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss über das JStG 2013 wurde dann aber vom Bundestag abgelehnt , weshalb auch § 50 i nicht in Kraft treten konnte. Im April 2013 hat der Bundesrat dem Bundestag erneut einen Gesetzesentwurf für ein JStG 2013 zugeleitet, worin § 50 i wiederum enthalten war.
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Einführung von § 5...