Außensteuerrecht
2025
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1. Subjektive Beweislast
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Subjektive Beweislast. Verfahrensrechtlich stellt sich zunächst die Frage, wer die Tatbestandsvoraussetzungen von § 50d Abs. 9 EStG nachzuweisen hat („subjektive S. 48 Beweislast“). Eine Regelung dazu enthält § 50d Abs. 9 EStG nicht, weshalb allgemeine Grundsätze zur Anwendung kommen, nach denen die Finanzbehörde infolge des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 88 Abs. 1 Satz 1 AO) grundsätzlich nachweispflichtig ist, der Steuerpflichtige aber für die amtsseitige Aufklärung mitwirken muss (§§ 90 ff. AO) und in Auslandssachverhalten umfassende Nachweis- und Beweisvorsorgepflichten hat. Es ist daher unpräzise von „keinen Nachweispflichten“ des Steuerpflichtigen zu sprechen.