Außensteuerrecht
2025
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3. Korrespondierender Besteuerungstatbestand
„..., es sei denn, die Dividenden sind bei der Ermittlung des Gewinns der ausschüttenden Gesellschaft abgezogen worden.“
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Allgemeines. Die Ausnahmeregelung (s. Rz. 101) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens (s. Rz. 4) noch um einen korrespondierenden Besteuerungstatbestand ergänzt, falls die Dividenden (s. Rz. 102) im anderen Staat abzugsfähig sind, weil es dann insoweit an einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung fehlt. Diese Regelung ist vor allem aus § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG bekannt („materielles Korrespondenzprinzip“) und wird dadurch - insoweit konsequent - auch in § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG umgesetzt. Hierbei handelt es sich tatbestandlich aber nicht um eine Rückausnahme, auch nicht um einen zweiten Halbs., sondern um einen Bestandteil der Ausnahmeregelung, was für die Frage der Beweislast von Bedeutung ist. Denn folgt man diesem Verständnis einer „Gesamtregelung“, liegt die objektive Beweislast für das Vorliegen ihrer (gesamten) Tatbestandsvoraussetzungen beim Steuerpflichtigen, weil es sich um steuermindernde Tatsachen handelt. Würde man die Regelung stattdessen in Halbs. unterteile...