Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Verhältnis zu anderen Vorschriften
a) Unionsrecht
37
Primär- und Sekundärrecht. Der mit § 50d Abs. 9 EStG verbundene Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (s. Rz. 96) verstößt nicht gegen die primärrechtlichen Grundfreiheiten, was der EuGH auch für die insoweit vergleichbare Vorschrift § 20 Abs. 2 AStG entschieden hat und auch der überwiegenden Auffassung im Schrifttum entspricht. Auch ein Verstoß gegen sekundärrecht S. 15 liche Richtlinien ist grundsätzlich zu verneinen, was sich z.B. in Bezug zur Mutter-Tochter-Richtlinie und zu Dividendeneinkünften vor allem über die Aufrechterhaltung der Steuerfreistellung durch § 8b Abs. 1 KStG (s. Rz. 61) und dem mit § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG vergleichbaren korrespondierenden Besteuerungstatbestand in der Mutter-Tochter-Richtlinie begründen lässt. Eine davon zu unterscheidende Frage ist, wie bei einer Unionsrechtswidrigkeit der ausländischen Rechtslage zu verfahren ist (s. Rz. 78). Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Vorschrift mit den Vorgaben der ATAD vereinbar ist. Hier ist durch das ATAD-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung geplant (§...