Außensteuerrecht
2025
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1. Überblick zur strukturellen Entwicklung der Vorschrift
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Überblick zur strukturellen Entwicklung. § 50d Abs. 9 EStG wurde durch das JStG 2007 v. (s. Rz. 2 ff.) eingefügt. Die damaligen Bestandteile (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 und Satz 3) enthält die Vorschrift nach wie vor. Satz 4 ist durch das „BEPSUmsG“ v. hinzugekommen.