Außensteuerrecht
2025
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3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)
a) Systematik
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Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Per S. 119 sonen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtigen Einkünfte unmittelbar selbst erzielen würden. Dieses erste Missbrauchsindiz lässt sich terminologisch als „fehlende persönliche Entlastungsberechtigung“ (der Beteiligten bzw. begünstigten Personen) bezeichnen. Konzeptionell kann sich die Körperschaft für ihre eigene Entlastungsberechtigung auf die (fiktive) Entlastungsberechtigung ihrer Anteilseigner berufen und ist damit „mittelbar persönlich entlastungsberechtigt“.
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Verhältnis zu Nr. 2: „Und“. Die Erfüllung des Missbrauchsindizes der Nr. 1 ist notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Missbrauchsvermutung und damit die Versagung des Entl...