Außensteuerrecht
2025
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3. Rechtssicherheit (Bestimmtheit, Vertrauensschutz)
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Bestimmtheitsgrundsatz. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, insbesondere aber des praktisch schwer zu handhabenden Principal Purpose Tests des Satzes 2 Alt. 1 des § 50d Abs. 3 EStG („einer der Hauptzwecke“, vgl. zur Verdeutlichung Rz. 504 ff., zum Hauptzweck-Kriterium Rz. 546 ff.), lässt sich die Frage aufwerfen, ob § 50d Abs. 3 EStG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Rechtssicherheit, insbesondere hinreichender S. 36 Bestimmtheit gesetzlicher Normen gerecht wird. Nach dem Bestimmtheitsgrundsatz müssen die Folgen einer Rechtsnorm für den Normadressaten so vorhersehbar und berechenbar sein, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann, dass der Verwaltung angemessen klare Handlungsmaßstäbe vorgeben werden und dass eine hinreichende gerichtliche Kontrolle möglich ist. Das mag man bezweifeln, wenn man sich mit der praktischen Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG, insbesondere mit der Anwendung des Principal Purpose Tests, einmal näher beschäftigt. Doch schließt der Bestimmtheitsgrundsatz nicht aus, dass der Ges...