Außensteuerrecht
2025
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9. Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters vom (BGBl. I 2005, 2809)
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Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung. Es erfolgte eine redaktionelle Änderung, indem das „Bundesamt für Finanzen“ in Abs. 1 S. 33 Sätze 3 und 6, Abs. 2 Sätze 1 und 4 ersetzt wurde durch „Bundeszentralamt für Steuern“.