Außensteuerrecht
2025
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8. EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz vom (BGBl. I 2004, 3112)
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EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz. Die Überschrift wurde neu gefasst. Vor allem aber wurde angesichts der Einführung von § 50g EStG zur Umsetzung der europäischen Zins- und Lizenzrichtlinie in § 50d Abs. 1 der Anwendungsbereich um Fälle des § 50g EStG erweitert. Darüber hinaus wurde die in der Zins- und Lizenzrichtlinie vorgesehene Verzinsungspflicht der nach § 50g EStG zu erstattenden Erträge eingeführt. Schließlich wurde das Freistellungsverfahren gem. Abs. 2 geändert, indem nunmehr die Möglichkeit eines Widerrufsvorbehalts ausdrücklich erwähnt, eine Mindestgeltungsdauer und eine Anzeigepflicht des Vergütungsgläubigers bei Wegfall der Voraussetzungen für eine Freistellung sowie eine maximale Bearbeitungsfrist für den Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung eingeführt wurden.