Außensteuerrecht
2025
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a) Systematik
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Inhalt und Systematik. Die Sätze 2-6 des § 34 c Abs. 6 EStG sind Ausnahmeregelungen zu § 34 c Abs. 6 Satz 1 EStG und dem darin normierten Grundsatz der Verdrängung der innerstaatlichen Regelungen des § 34 c Abs. 1-3 EStG durch das DBA. Satz 2 regelt partiell die entsprechende Anwendbarkeit der innerstaatlichen Anrechnungsregelungen, soweit im DBA die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen ist. Der unübersichtlich gestaltete Satz 2 enthält dabei folgende drei Grundaussagen.
1. Teilsatz. Im ersten Teil des Satzes wird die entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die Ermittlung der anzurechnenden Steuerbeträge bzw. alternativ der Abzug von der Bemessungsgrundlage (§ 34 c Abs. 1 Sätze 2-5 und Abs. 2 EStG) angeordnet. Dies bedeutet, dass die innerstaatlichen Regelungen regelmäßig die technische Umsetzung der DBA-Anrechnung darstellen, soweit das DBA selbst keine (abweichenden) Anrechnungsregelungen enthält (s. Anm. 732 ff.).
2. Teilsatz. Eine Ausnahme hierzu stellt der zweite Teil des Satzes dar, der die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, vom Anwendung...