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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

4. Antragserfordernis

. . . auf Antrag . . .

255

Form und Frist der Antragstellung. Die Steueranrechnung nach § 34 c Abs. 1 erfolgt grundsätzlich von Amts wegen, ohne dass es insoweit eines förmlichen Antrags bedarf (vgl. Anm. 165). Entscheidet sich der unbeschränkt Stpfl. anstelle der Steueranrechnung für den Steuerabzug gem. § 34 c Abs. 2, so muss er den Steuerabzug beim FA beantragen. Der Antrag wird idR zusammen mit der Steuererklärung gestellt. Dies ist jedoch keine Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung des § 34 c Abs. 2. Der Antrag kann sowohl vor Abgabe der Steuererklärung gestellt, als auch bis zur Bestandskraft der maßgeblichen Veranlagung nachgeholt werden. In einem Finanzge S. 190 richtsprozess muss der Antrag in der ersten Instanz vor Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden. Wird eine Veranlagung im Rahmen einer Außenprüfung oder aus anderem Grund neu aufgerollt, so kann der Antrag auch in diesem Verfahren noch gestellt werden. Ändert sich die Höhe der ausländischen Steuer und kommt es deshalb zu einer Änderung der inländischen Steuerfestsetzung, so kann die An...

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