Außensteuerrecht
2025
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17. Steuervergünstigungsabbaugesetz 2003
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Durch das StVergAbG v. wurden in Abs. 1 des § 34 c die heutigen Sätze 3 und 4 eingeführt. Der bisherige Satz 3 wurde nunmehr der neue Satz 5 des Abs. 1. Der Satz 3 sieht vor, dass bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte solche ausländische Einkünfte nicht zu berücksichtigen sind, die in dem Staat, aus dem sie stammen, nach dessen Recht nicht besteuert werden. Nach dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie nach dem Vorschlag des Finanzausschusses war diese Regelung deswegen notwendig, da die Anrechnung der ausländischen Steuern ursprünglich auf den Betrag der deutschen Einkommensteuer/Körperschaftsteuer beschränkt war, der anteilig auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt, sog. länderbezogener Höchstbetrag. Dabei waren bei der Berechnung dieses Betrags („per-country-limition“) alle Einkünfte aus einem Staat berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass auch solche Einkünfte in die Berechnung einzubeziehen waren, die im Quellenstaat nicht besteuert wurden. Diese Regelung konnte dazu führen, dass ...