Außensteuerrecht
2025
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2. Ausnahmeregelung bei vorübergehender Besteuerungsinkongruenz (Satz 2)
„Satz 1 gilt nicht, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten.“
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Ausnahmeregelung vom Abzugsverbot. § 4k Abs. 1 Satz 2 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. a Satz 2 Ziffer ii ATAD um. Diese Vorschrift sieht eine - sachgerechte - Ausnahme vom Abzugsverbot nach § 4k Abs. 1 Satz 1 EStG in den Fällen vor, in denen die den Aufwendungen entsprechenden Erträge zwar nicht sofort besteuert werden, die Besteuerungsinkongruenz aber voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Dadurch soll berücksichtigt werden, dass in einigen Fällen eine Besteuerung der Erträge im Ausland erst zeitlich nachgelagert er S. 29 folgt. Typische Anwendungsfälle für diese Ausnahme sind Konstellationen, in denen Zinsaufwendungen im Rahmen eines Betriebsvermögensvergleichs als Betriebsausgaben in Deutschland geltend gemacht werden, wä...