Außensteuerrecht
2025
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1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)
„Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden.“
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Allgemeines. § 4k Abs. 1 Satz 1 EStG setzt Art. 9 Abs. 2 Buchst. a i.V.m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. a ATAD um und sieht ein Abzugsverbot im Fall einer D/NI-Inkongruenz vor. Hierbei sollen insbesondere steuereffiziente hybride Strukturen im Zusammenhang mit der Nutzung und Übertragung von Kapitalvermögen verhindert werden. Die Vorschrift unterscheidet zwei Alternativen. In der ersten Alternative sollen insbesondere Fälle erfasst werden, in denen beim inländischen Steuerpflichtigen eine als Betriebsausgabe abziehbare Zinszahlung vom Staat des Zahlungsempfängers nicht als Vergütung ...