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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Legaldefinition „Strukturierte Gestaltung“ (Satz 3)

„Eine strukturierte Gestaltung im Sinne des Satzes 1 ist anzunehmen, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen eingerechnet wurde oder die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen oder die den vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegenden Umstände darauf schließen lassen, dass die an der Gestaltung Beteiligten den steuerlichen Vorteil erwarten konnten.“

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Definition. § 4k Abs. 6 Satz 3 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c i.V.m. Art. 2 Abs. 11 Halbs. 1 ATAD um und definiert den Begriff der „strukturierten Gestaltung“, wobei zwei Alternativen zu unterscheiden sind. In der ersten Alternative liegt eine „strukturierte Gestaltung“ vor, wenn der steuerliche Vorteil aus der Besteuerungsinkongruenz vollständig oder teilweise in die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen eingerechnet wurde. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist dies insbesondere dann anzunehmen, wenn der Preis der Vereinbarung sich von d...

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