Außensteuerrecht
2025
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2. Vorschriften des AStG
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Verhältnis zu § 1 AStG. Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person aufgrund von fremdunüblichen Verrechnungspreisen gemindert, ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG nach Maßgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes eine Einkünftekorrektur vorzunehmen. Die Einkünfte sind unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Ausweislich des Wortlauts ist § 1 Abs. 1 AStG zwar nur „unbeschadet anderer Vorschriften“ anzuwenden, gleichwohl ergibt sich nach Auffassung der Rechtsprechung aus dieser Formulierung jedoch kein genereller Vorrang von anderen Einkünftekorrekturvorschriften (im Urteilsfall einer verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Vielmehr überlagern die Einkünftekorrekturvorschriften einander in dem Sinne, dass sich eine Gewinnkorrektur nach der einen Vorschrift erübrigt, wenn sie bereits nach der anderen vollzogen wurde. Soweit die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften nicht voneinander abweichen, ka...